Modalitäten

Dauer

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 60 – 90 Minuten. In manchen Situationen können die 90 Minuten auch überschritten werden, da es mir wichtig ist, den Klienten nicht nach Zeit, sondern mit einem guten Gefühl und stabil, nachhause gehen zu lassen.

Kosten

Für eine Einheit von 60 Minuten, berechne ich 75,- Euro. Business Coaching, je nach Leistung. Angebot/Honorar nach schriftlicher Anfrage.

Leistungen, in meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie, sind nach §4 Nr.14 USTG, umsatzsteuerbefreit. Somit wird auf mein Honorar von 75,-/h KEINE MwSt. erhoben. Business Coaching in oder außer Haus unterliegen nicht dem therapeutischen Zweck! Daher ist diese Leistung MwSt. pflichtig!

Kostenübernahme durch die gesetzliche Versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Therapiestunden, bei Heilpraktikern für Psychotherapie.

In absoluten Ausnahmefällen, ist es teils möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Diese wären z.B. sehr lange Wartezeiten bei Vertragstherapeuten, die nicht zumutbar sind. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, beraten Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse.

Kostenübernahme durch die Privatversicherung

Die privaten Krankenkassenversicherungen übernehmen je nach Vertrag, in der Regel die Kosten einer Therapie. Wenn der Heilpraktiker Bestandteil des Tarifs ist und der Heilpraktiker für Psychothrapie nicht ausgeschlossen ist. Bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungspartner nach.

Selbstzahler

Die Vorteile von Selbstzahlern liegen nicht nur darin, dass es keine monatelangen Wartezeiten gibt. Gutachten, das Vorstellen beim Vertrauensarzt u.d.Gl. (aus Gründen der Kostenübernahme), sind nicht notwendig. Sie selbst bestimmen das Tempo, sprich die Anzahl der Therapieeinheiten und Frequenzen der Sitzungen.

Geltendmachung für Honorare in der psychotherapeutischen Behandlung

Psychotherapeutische Behandlungskosten sind in der Regel, als „außergewöhnliche Belastung“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden und können somit in der Steuerklärung geltend gemacht werden. Bitte holen Sie dazu aktuelle Informationen ein.

Berufliches Coaching kann i.d.R., als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu, bei Ihrem Steuerberater.

Zahlung

Prinzipiell ist es üblich, das vereinbarte Honorar, nach jeder Sitzung, in bar zu bezahlen. Honorare für Heilpraktiker für Psychotherapie sind nach §4 Nr.14 USTG, umsatzsteuerbefreit.

Umsatzsteuer werde ich bei folg. Leistungen erheben: Firmen-Coaching, Business-Coaching, u.a. Bitte fragen Sie entsprechend an.

Gesetzliche Schweigepflicht §203 StGB

Alles was während der Sitzung besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Personendaten, Dokumente und Aufzeichnungen unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.